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Bergungskosten-Versicherung

Bergungskosten fallen an, wenn ein Gleitschirmflieger oder Drachenflieger durch eine Rettungsorganisation aus einer Notlage befreit werden muss (z.B. durch die Bergrettung nach einer Baumlandung) oder nach einem Unfall geborgen und medizinischer Behandlung zugeführt werden muss. Ist der Pilot unverletzt, hat er die dafür anfallenden Kosten selbst zu tragen. Dafür tritt die Bergungskostenversicherung ein. Bei medizinischer Notwendigkeit (Verletzung) übernehmen im Regelfall die Krankenkassen die Bergungskosten oder einen Teil davon. Ein nicht von der Krankenkasse übernommener Restbetrag wird von der Bergungskostenversicherung übernommen. 

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