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Doppelsitzige Gleitschirme
Bei Tandemflügen trägt der Pilot nicht nur die Haftung für Drittschäden, sondern ebenso die für Schäden seines Passagiers. Eine Passagier-Haftpflichtversicherung ist deshalb bei allen Flügen Pflicht. Wichtig zu wissen: Der Passagier hat auch dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Pilot an diesem Schaden völlig schuldlos ist. Bei einem Unfall mit Schädigung des Passagiers muss man deshalb davon ausgehen, dass eine Schadensersatzforderung des Passagiers oder von einem seiner gesetzlichen oder privaten Versicherer, immer durchgesetzt werden kann. In der Regel ist die Passagier-Haftpflichtversicherung kombiniert mit der Halter-Haftpflichtversicherung (CSL-Versicherung)
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