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Haftpflichtversicherung für Rettungsgeräte-Packer
Wer für andere Piloten Rettungsgeräte packt und einbaut, egal, ob kommerziell, gegen einen Unkostenbeitrag oder kostenlos, haftet für Schäden, die durch einen Pack- oder Einbau-Fehler verursacht werden. Alle DHV-Mitglieder haben hierfür eine kostenlose Drittpacker-Haftpflichtversicherung. Diese setzt als Bedingungen einen anerkannten Sachkenntnis-Nachweis voraus.
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