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Einsitzige Gleitschirme

Wie alle anderen Luftfahrzeuge müssen Gleitschirme und Drachen zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden Dritter haftpflichtversichert sein. Beispiel: Während des Landeanfluges wird der Gleitschirm durch eine Böe seitlich versetzt. Der Pilot touchiert ein geparktes Auto und beschädigt Motorhaube und Windschutzscheibe. Reparaturkosten 2300 €.

Die Halterhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und gesetzlich im Luftverkehrsgesetz vorgeschrieben. Wer ohne Halter-Haftpflichtversicherung fliegt, handelt nach § 58 LuftVG ordnungswidrig. Der Gesetzgeber hat hohe Bußgelder vorgesehen (bis 50.000 €).

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