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Haftpflichtversicherung für Fluglehrer
und Fluglehrer-Anwärter
Fluglehrer und Fluglehrer-Anwärter können haften, wenn durch ihr Verschulden ein beaufsichtigter Flugschüler einen Schaden erleidet. Beispiele sind Schäden (Unfälle) die durch gravierende Fehleinschätzungen beim Flugwetter, fehlerhafte Funkanweisungen, mangelhafte Aufsicht der Flugschüler, usw. verursacht werden Die Fluglehrer-Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko. Sie ist eine Pflichtversicherung.

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