

Versicherungen für DHV-Vereine
DHV-Mitgliedsvereine haben eine ganze Reihe von kostenlosen Versicherungen, die Vereinsaktivitäten abdecken.
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Vereins-Haftpflichtversicherung, deckt allgemein die Tätigkeiten des Vereins, der Mitglieder des Vereinsvorstandes, der beauftragten Mitglieder (z.B. Gruppenleiter)
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Veranstalter-Haftpflichtversicherung, deckt die Gleitschirm- und Hängegleiterveranstaltungen des Vereins, z.B. Vereins-Wettbewerbe
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Startleiter-Haftpflichtversicherung, deckt die Tätigkeit von beauftragten Startleitern des Mitgliedsvereins
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Boden-Unfallversicherung für Startleiter, tritt für Schäden ein, die ein DHV-Mitglied in seiner Funktion als Startleiter erleidet
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Gelände-Haftpflichtversicherung, deckt die Haftpflicht, die sich aus der Halterschaft eines zugelassenen Fluggeländes ergibt
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Schleppwinden-Haftpflichtversicherung für Schäden außerhalb des geschleppten Luftfahrzeugs, einschließlich der Seil-Rückhol-Fahrzeuge
FAQ Versicherungen für DHV-Mitgliedsvereine
FAQs
Sind im Rahmen der Vereins-Haftpflichtversicherung auch Personen versichert, die keine DHV-Mitglieder sind?
Was ist unter der Startleiter-Haftpflichtversicherung zu verstehen?
Was ist unter der Bodenunfall-Versicherung für den Startleiter zu verstehen?
Die Versicherung tritt für Schäden ein, die ein DHV-Mitglied in seiner Funktion als Startleiter erleidet.
Welche Vereins-Veranstaltungen sind über die Veranstalter-Haftpflicht versichert?
Natürlich die üblichen Vereins-Veranstaltungen wie z.B. das Sommerfest mit gemeinsamen Fliegen, das Rettungsgeräte-Turnhallentraining, der Vereins-Wettbewerb, etc. Bei besonderen Veranstaltungen, wie z.B. Ausflüge und Reisen im Vereins-Rahmen, gelten teilweise Versicherungsvorschriften (z.B. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung), die nicht von der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung umfasst sind.