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Flugschulen

Flugschulen müssen ihren Versicherungsschutz sehr gründlich checken. Aus ihren Aktivitäten ergeben sich viele Haftungsgründe, gegenüber Flugschülern, aber auch gegenüber Dritten.
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Benötige ich während meiner Flug-Ausbildung eine eigene Halter-Haftpflichtversicherung?Nein, solange der Flugschüler mit Ausrüstung der Flugschule fliegt. Ja, sobald er mit seiner eigenen Ausrüstung fliegt. Und zwar ab dem ersten Flug mit dem neuen Gerät. Die Halter-Haftpflichtversicherung der Flugschule für die Schulungsgeräte deckt den Betrieb eigener Geräte der Flugschüler nicht ab. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Ich habe eine private Haftpflichtversicherung. Deckt diese Drittschäden aus dem Flugbetrieb mit meinem Gleitschirm?Nein, das ist leider ein häufiger Irrtum. Nur eine spezielle Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen deckt sich daraus ergebende Schäden. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Muss der Halter-Haftpflichtversicherung des DHV angegeben werden, welcher Gleitschirm versichert werden soll?Nein, bei der DHV-Halter-Haftpflichtversicherung sind alle Gleitschirme des Halters versichert. Allerdings immer nur 1 Risiko. D.h. der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den Betrieb jeweils nur eines Fluggerätes des Halters. Sind zwei oder mehr Fluggeräte des Halters gleichzeitig im Einsatz, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Sind Schäden am eigenen Fluggerät versichert (Kasko-Versicherung)?Nein, Schäden am eigenen Fluggerät sind nicht versichert.
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Wie soll ich vorgehen, wenn ich einen Haftpflichtschaden beim Fliegen verursacht habe?In diesem Fall ist eine Schadensmeldung an den DHV (info@dhvmail.de) zu senden und zwar innerhalb von 7 Tagen. Auch wenn noch keine Details zur Höhe des Schadens bekannt sind, ist diese Schadensmeldung unbedingt erforderlich. Der Versicherer legt eine Schadensakte mit Schadensnummer an. Diese wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Link zur Schadensmeldung
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Wie soll ich vorgehen, wenn sich ein Geschädigter bei mir meldet und Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend macht.Das Schreiben des Geschädigten, seines Anwalts oder eines anderen Anspruchsstellers (z.B. Sozialversicherungsträger) umgehend an den DHV weiterleiten (info@dhvmail.de). Sofern bereits eine Schadensnummer des Versicherers bekannt ist, sollte das Schreiben direkt an den Versicherer gesandt werden.
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Ist die Halterhaftpflichtversicherung automatisch im DHV-Mitgliedsbeitrag enthalten?Nein, die Halterhaftpflichtversicherung muss zusätzlich abgeschlossen werden. Die Versicherung können nur DHV-Mitglieder abschließen. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Muss ich die volle Jahres-Prämie bezahlen, wenn ich während des Jahres eine Versicherung abschließe?Nein, die Versicherungsprämie bei Abschluss während des Jahres berechnet sich nach den verbleibenden vollen Monaten. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Ist die Bergungskostenversicherung automatisch im DHV-Mitgliedsbeitrag enthalten?Nein, die Bergungskostenversicherung ist Bestandteil der Halter-Haftpflichtversicherung. In der Halter-Haftpflichtversicherung "BASIC" sind 2.500 € abgedeckt, in der Variante „Haftpflicht Plus“ 10.000 € und in der Haftpflicht "PREMIUM" 20.000 € Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Bis zu welchem Betrag sind Bergungskosten versichert?Bei der "BASIC" Halter-Haftpflichtversicherung bis 2.500€. Bei der Variante „Haftpflicht Plus“ bis 10.000€ und bei der Variante „Haftpflicht PREMIUM“ bis 20.000€. Die Bergungskosten werden aber nur personenbezogen für das DHV-Mitglied bezahlt, das den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, nicht für berechtigte Benutzer (ausgeliehenes Gerät). Link zum Versicherungsantrag der DHV Halterhaftpflichtversicherung
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Kann ein DHV-Mitglied mit gültiger Halter-Haftpflichtversicherung seinen Schirm verleihen?Ja, es kann ihn an einen berechtigten Benutzer ausleihen, der Haftpflicht-Versicherungsschutz bleibt bestehen. Die Bergungskosten-Versicherung bezieht sich jedoch immer auf das DHV-Mitglied, das die Versicherung abgeschlossen hat und ist nicht für die Person gültig, die das Fluggerät leihweise benutzt. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Ein Bekannter will sich meinen Gleitschirm ausleihen. Muss ich checken, ob er eine Fluglizenz hat?Ja, das ist wichtig. Wer als Halter eines Luftfahrzeugs dieses einer Person ohne Fluglizenz zum Fliegen überlässt, begeht nach § 60 LuftVG eine Straftat. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden. Das bedeutet, dass der Halter für die entstandenen Schäden haftet, aber kein Versicherungsschutz besteht. Deshalb sollte man sich in einem solchen Fall eine gültige Fluglizenz vorlegen lassen.
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Ist meine DHV-Halter-Haftpflichtversicherung auch gültig, wenn ich mir einen Gleitschirm ausleihe?Nein, Versicherungsschutz besteht nur als Halter für Deine eigenen Fluggeräte.
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Welche Summen sind bei der DHV-Halter-Haftpflichtversicherung versichert?Die Deckungssumme beträgt bei der Halter-Haftpflicht "BASIC" 1,5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden. Bei der Halter-Haftpflicht "PLUS" beträgt die Deckungssumme 2Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme beträgt bei der Halter-Haftpflicht "PREMIUM" 3 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden.
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Was ist unter "Vermögensschäden" zu verstehen?Ein reiner Vermögensschaden ist dann gegeben, wenn die Schädigung des Vermögens nicht auf einen Personen- oder Sachschaden beruht. Beispiel: Ein Pilot stürzt im Seilbahn-Bereich ab, ohne einen Sachschaden zu verursachen. Der Betrieb der Seilbahn wird für die Bergung unterbrochen. Der Vermögensschaden wäre hier die entgangenen Einnahmen durch den Ausfall der Seilbahn. In der Variante "Haftpflicht Plus", "Haftpflicht PREMIUM" und "CSL-Plus" deckt die DHV-Halterhaftpflichtversicherung Vermögensschäden bis 15.000 €.
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Eine berechtigte Person (Polizist, Beauftragter für Luftaufaufsicht) will meinen Versicherungsnachweis kontrollieren. Wo finde ich diesen?Bei bestehender DHV-Halter-Haftpflichtversicherung ist der DHV-Mitgliedsausweis gleichzeitig der Versicherungsnachweis. Auf der Rückseite des Ausweises ist die Versicherung bestätigt und die DHV-Mitgliedsnummer ist auch die Versicherungsnummer.
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Ist die DHV-Halter-Haftpflichtversicherung auch für ausländische DHV-Mitglieder verfügbar?Ja, bei Hauptwohnsitz in Deutschland und Österreich.
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Ist die DHV-Halterhaftpflichtversicherung auf bestimmte Länder oder Kontinente beschränkt?Die Versicherung ist für DHV-Mitglieder mit Wohnsitz in DE weltweit gültig. DHV-Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland sollten sich aber darüber informieren (z.B. beim nationalen Pilotenverband oder Aeroclub), ob sie eine Haftpflichtversicherung nach nationalen Bestimmungen benötigen. In der Schweiz ist das bspw. der Fall. Wenn ein deutsches DHV-Mitglied seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz nimmt, muss es eine schweizerische Halterhaftpflicht-Versicherung abschließen, z.B. beim SHV.
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Ich habe einen Gleitschirm, mit dem ich sowohl unmotorisiert, als mustergeprüfter Gleitschirm, als auch motorisiert, als mustergeprüfter Motorschirm, fliege. Sind beide Aktivitäten durch die Halter-Haftpflichtversicherung des DHV gedeckt?Ja, sofern die Halter-Haftpflichtversicherung für Motorschirme abgeschlossen worden ist. Damit sind beide Flugarten versichert. Aber nur für das im Versicherungsantrag namentlich benannte Fluggerät, nicht für andere Fluggeräte des Halters. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung für Motorschirm
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Ich besitze Gleitschirme und Drachen. Muss ich dafür zwei Versicherungen abschließen, oder reicht eine?Du kannst die Halterhaftpflichtversicherung für Drachen und Gleitschirme abschließen. Eine Halterhaftpflichtversicherung nur für Drachen gibt es nicht.
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Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich ein Fluggerät ohne Musterprüfung nach den deutschen Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) fliege?Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Fluggerät nach der Europäischen Norm EN 926/2 mustergeprüft ist. Bei Fluggeräten ganz ohne LTF- oder EN-Musterprüfung kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Schaden auf den Umstand der fehlenden Musterprüfung zurückzuführen ist. Link zur DHV-Halterhaftpflichtversicherung
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Ist mein Speedflyer über die DHV-Halterhaftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt?Nein, ein Speedflyer zählt nicht als Gleitschirm und ist deshalb vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Ist die DHV-Halterhaftpflichtversicherung auch für doppelsitziges Fliegen (Tandem) ausreichend?Nein, denn die Halterhaftpflichtversicherung deckt nur Schäden Dritter, nicht die des Passagiers. Dafür ist zusätzlich eine Passagierhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Link zur CSL-(kombinierte Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung) Versicherung des DHV
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Groundhandling: Wie steht es hier mit dem Versicherungsschutz?Hierzu gibt es ein Dokument des DHV, das die rechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen zu Groundhandling beantwortet.
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Ich besitze eine Drohne. Gilt die DHV-Halterhaftpflichtversicherung auch für deren Betrieb?Nein
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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Wegfall des Risikos (z.B. wegen Sportaufgabe) und eine anteilige Rückerstattung der Jahres-Prämie?Nein, eine Kündigung wird immer zum Jahresende wirksam.
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