
Haftpflichtversicherung für Rettungsgeräte-Packer
Wer für andere Piloten Rettungsgeräte packt und einbaut, egal, ob kommerziell, gegen einen Unkostenbeitrag oder kostenlos, haftet für Schäden, die durch einen Pack- oder Einbau-Fehler verursacht werden. Alle DHV-Mitglieder haben hierfür eine kostenlose Drittpacker-Haftpflichtversicherung. Diese setzt als Bedingungen einen anerkannten Sachkenntnis-Nachweis voraus.
FAQ Haftpflichtversicherung für Rettungsgeräte-Packer
FAQs
Was ist unter dem Sachkunde-Nachweis zu verstehen?
Ist der Sachkunde-Nachweis unbefristet gültig?
Die Gültigkeit des Sachkunde-Nachweises ist nicht befristet. Jedoch beschränkt sich die erforderliche Sachkenntnis nicht alleine auf eine einmalige Einweisung. Von Rettungsgeräte-Drittpackern wird eine Aufrechterhaltung der Sachkenntnis erwartet, also regelmäßiges Packen oder Auffrischung durch eine erneute Einweisung. Der Drittpacker sollte seine Packungen dokumentieren, um im Schadensfall (Versicherungsfall) den Fortbestand seiner Sachkenntnis beweisen zu können.
Ist der Nachweis der Teilnahme an einem DHV-Selbstpacker-Seminar ausreichend als Sachkenntnis-Nachweis für Drittpacker?
Nein