
DHV-Pilotenprüfer
DHV-Pilotenprüfer nehmen im Auftrag des DHV die theoretischen und praktischen Prüfungen zum Luftfahrerschein ab. Die Prüfungsteilnehmer unterliegen ihrer Aufsicht. Bei der praktischen Prüfung haben sie die Verantwortung für einen sicheren Ablauf der Prüfung.
FAQ Haftpflichtversicherung für DHV-Pilotenprüfer
FAQs
Ist die Tätigkeit als DHV-Pilotenprüfer in die Fluglehrer-Haftpflichtversicherung eingeschlossen?
Was ist zu tun, wenn es bei einer praktischen Prüfung zu einem Unfall mit Körperschaden des Prüfungskandidaten kommt?
In dem Fall ist - wichtig - der Prüfer meldepflichtig, weil sich der Unfall in seinem Verantwortungsbereich zugetragen hat. Also Online-Unfallmeldung an den DHV schicken und im Meldetext darauf hinweisen, dass sich der Unfall während einer Prüfung ereignet hat.
Was ist zu tun, wenn ein Prüfungskandidat beim Prüfungsflug einen Sachschaden verursacht?
Das ist ein normaler Haftpflichtschaden, der die Halterhaftpflichtversicherung des Gerätehalters betrifft. Dieser muss eine Schadensmeldung an den Versicherer einreichen.
Ist eine Prüfertätigkeit bei einer österreichischen Flugschule durch die DHV-Prüfer-Haftpflichtversicherung gedeckt?
Nein, nur Prüfungstätigkeit im Auftrag des DHV bei Flugschulen, die eine DHV-Zulassung haben.
Wie soll ich vorgehen, wenn sich ein Geschädigter bei mir meldet und Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend macht.
Das Schreiben des Geschädigten, seines Anwalts oder eines anderen Anspruchsstellers (z.B. Sozialversicherungsträger) umgehend an den DHV weiterleiten. Sofern bereits eine Schadensnummer des Versicherers bekannt ist, sollte das Schreiben direkt an den Versicherer gesandt werden.